Assistentin/Assistent Gesundheit & Soziales EBA

Die zweijährige Attestausbildung zur Assistentin/zum Assistenten Gesundheit und Soziales kann im Anschluss an die obligatorische Schulzeit absolviert werden.

Die Ausbildung erfolgt an drei Lernorten: Lehrbetrieb, Schule und überbetriebliche Kurse (ÜK) und schliesst mit einem eidgenössischen Berufsattest (EBA) ab.

Dokumente betriebliche Ausbildung

Benutzen Sie prioritär ePak Gesundheit für die sichere, korrekte und einfache Führung der Lerndokumentation Lernender.

Arbeitsdokumente für die Lernprozessbegleitung AGS ab Lehrgang 2021

Qualifikationsverfahren

Qualifikationsverfahren ist der Oberbegriff für alle Verfahren, die geeignet sind festzustellen, ob eine Person über die Kompetenzen verfügt, die zum Erwerb eines eidgenössisch anerkannten Abschlusses notwendig sind.

Der Begriff Qualifikationsverfahren ist mit dem neuen schweizerischen Berufsbildungsgesetz eingeführt worden. Insbesondere ist damit die bisherige Lehrabschlussprüfung gemeint, aber auch andere Qualifikationsverfahren die zu einem eidgenössisch anerkannten Abschluss führen.

Das Verfahren gilt in der Beruflichen Grundbildung als auch der höheren Berufsbildung.

Prüfungsorganisation PkOrg

Die Prüfungsorganisation des Qualifikationsverfahren AGS wird administrativ über das PkOrg abgewickelt. 

Schriftliche Abschlussprüfungen zu Übungszwecken

Werden Sie Prüfungsexpertin/Prüfungsexperte AGS!

Die praktischen Abschlussprüfungen (individuelle praktische Arbeit/IPA) finden in den Ausbildungsbetrieben statt und werden durch Prüfungsexpertinnen/Prüfungsexperten sichergestellt. Dank der Leistungsbereitschaft dieser Fachpersonen aus der Praxis konnten die IPA AGS im Kanton Zürich bisher gut bewältigt werden. Auf Grund der steigenden Anzahl Lernender AGS werden für die kommenden Prüfungsjahre weitere Prüfungsexpertinnen/Prüfungsexperten zur Abnahme der Prüfungen benötigt.

Es wird davon ausgegangen, dass jeder Betrieb welcher AGS ausbildet auch Prüfungsexpertinnen und Prüfungsexperten zur Verfügung stellt.

Mit dem Einsatz als Prüfungsexpertin/Prüfungsexperte tragen Sie massgeblich zur Qualität der Ausbildung AGS bei. Durch Einblicke in andere Arbeitsbereiche und andere Organisationen, erweitern Sie Ihr Know-how über das Einsatzspektrum und gewinnen an Sicherheit in Bezug auf die beruflichen Handlungskompetenzen welche am Ende der Ausbildung AGS gefordert werden.

Engagieren Sie sich für die praktische Abschlussprüfung und werden auch Sie Prüfungsexpertin/Prüfungsexperten IPA AGS!

Anforderungsprofil

  • Mindestausbildung: FAGE/FABE oder Gleichwertige
  • Mindestens 2 Jahre Erfahrung in der Praxisausbildung
  • Mindestalter 22 Jahre
  • Angemessene pädagogische und methodisch-didaktische Ausbildung/Fähigkeiten

Anmeldung

Detaillierte Informationen und die Anmeldeformulare finden Sie hier:

Bitte senden Sie die ausgefüllten Formulare und ergänzende Unterlagen an:

OdA Gesundheit Zürich, Maneggstrasse 37, 8041 Zürich info@oda-g-zh.ch

Kontakte rund um die Ausbildung AGS

Berufsschulen

Kontakt

Christel Johannsen

Frau

Christel Johannsen

Leitung Bereich AGS

Lehrvertrag

Informationen zur Erstellung des Lehrvertrags sowie Zugang zum Online-Lehrvertrag finden Sie hier.

Schriftliche Abschlussprüfungen

Schriftliche Abschlussprüfungen zu Übungszwecken finden Sie hier.

Prüfungsexperte/-expertin AGS – Eine verantwortungsvolle Aufgabe

Sandra Meier arbeitet als Leiterin Ausbildung im Gesundheitszentrum Dielsdorf. Zusätzlich ist sie seit 2011 als Prüfungsexpertin AGS tätig. Pro Jahr begleitet und beurteilt sie ca. zwölf AGS Absolventinnen und Absolventen an ihrer Abschlussprüfung. Was diese Aufgabe beinhaltet und was ihr dabei gefällt, erzählt sie im Interview.

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