Mitglieder

A-Mitglieder

Die ordentlichen Mitglieder der OdA Gesundheit Zürich gehören zur Kategorie A. Ordentliche Mitglieder sind Arbeitgeberverbände beziehungsweise -organisationen im Gesundheitswesen des Kantons Zürich.

Betriebe (Arbeitgeber) des Gesundheitswesens mit Sitz im Kanton Zürich können als Einzelmitglieder aufgenommen werden, sofern sie nicht Mitglied eines ordentlichen Mitglieds der OdA Gesundheit Zürich sind. Einzelmitglieder gelten als ordentliche Mitglieder.

A-Mitglieder der OdA Gesundheit Zürich

  • ARTISET Zürich
  • Spitex Verband Kanton Zürich
  • Stadt Zürich, Gesundheits- und Umweltdepartement
  • Verband Zürcher Krankenhäuser (inkl. KSW)
  • Psychiatrische Universitätsklinik Zürich
  • ipw - Zürcher Unterland 
  • Zürcher Privat Kliniken (6 Kliniken)
  • Clienia Schlössli AG
  • Klinik Im Park AG
  • Klinik Lindberg
  • Klinik Pyramide am See
  • Privatklinik Bethanien
  • Sanatorium Kilchberg AG

B-Mitglieder (Partnerschaftsmitglieder)

Partnerschaftsmitglieder der OdA Gesundheit Zürich gehören zur Kategorie B. Partnerschaftsmitglieder sind andere juristische Personen mit Sitz im Kanton Zürich, welche Zweck und Ziele der OdA G ZH unterstützen.

Der OdA Gesundheit Zürich ist die Zusammenarbeit mit allen Gesundheits-Institutionen aus dem Kanton Zürich wichtig. Werden Sie noch heute Partner-Mitglied. Wir werden uns nach Erhalt des Beitrittsgesuch umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

B-Mitglieder (Partnerschaftsmitglieder) der OdA Gesundheit Zürich

  • Zhaw, Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften
  • Careum Bildungszentrum Zürich
  • ZAG, Zentrum für Ausbildung im Gesundheitswesen Kanton Zürich
  • Swiss Dental Hygienists, Sektion Zürich
  • SBK- Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und - männer 

Delegierte

Die Interessen der ordentlichen Mitglieder werden durch deren Delegierten vertreten. Durch die mindestens einmal jährlich stattfindende Delegiertenversammlung werden verschiedene Aufgaben wahrgenommen:

  • Erlass der Statuten sowie deren Revision
  • Aufnahme von ordentlichen Mitgliedern
  • Genehmigung von Geschäftsbericht, Jahresrechnung und Budget
  • Wahl des Vorstands und der Präsidentin oder des Präsidenten
  • Wahl der Revisionsstelle
  • Entlastung des Vorstandes
  • Festlegung des jährlichen Mitgliederbeitrags
  • Erlass des Entschädigungs- und Spesenreglements
  • Beschlussfassung über die Auflösung und Liquidation des Vereins
  • Behandlung von Rekursen gegen die Nichtaufnahme und den Ausschluss eines Mitglieds
  • Beschlussfassung über weitere traktandierte Geschäfte und Anträge von Mitgliedern
  • Der Präsident der OdA G ZH führt den Vorsitz und leitet die Delegiertenversammlung.

Die Mitglieder der Kategorie A stellen pro angefangene 2000 durch sie vertretenen Vollzeitstellen eine Delegierte/einen Delegierten.