Mitteilung der ODA

Im erwachsenen Alter ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ ) als Fachfrau / Fachmann Gesundheit erwerben

Nach wie vor ist die Zahl der Erwachsenen, die einen Berufsabschluss als Fachfrau Gesundheit EFZ bzw. Fachmann Gesundheit EFZ erwerben möchten, sehr hoch. Die aktuelle Situation hat dem keinen Abbruch getan – vielleicht beflügelt sie ja sogar die Erwachsenen ohne Abschluss.

Es gibt verschiedene Wege, wie man als erwachsene Person einen Berufsabschluss auf Stufe EFZ erlangen kann.

Der bekannteste ist die Berufslehreregulär oder verkürzt. Bei der Berufslehre schliessen die Erwachsenen ein Lehrvertrag mit einem Betrieb ab. Hier lohnt es sich, in der eigenen Institution, im eigenen Betrieb mal nachzufragen, ob es möglich ist eine Berufslehre zu absolvieren. Während drei (regulär) bzw. zwei (verkürzt) Jahren lernt und arbeitet man im Betrieb mit der Unterstützung eines Berufsbildners*in, besucht parallel die Berufsfachschule und die überbetrieblichen Kurse. Am Ende der Lehrzeit schliesst man mit dem Qualifikationsverfahren, der Abschlussprüfung, ab. Wichtig ist zu erwähnen, dass der Lohn während der Berufslehre Verhandlungssache ist zwischen Betrieb und erwachsenem Lernenden. Kommt eine Verkürzung der Berufslehre in Frage, muss dies vom Betrieb beim Mittelschul- und Berufsbildungsamt beantragt werden.

Ein weiterer Weg ist die direkte Zulassung zum Qualifikationsverfahren gemäss Artikel 32 der Berufsbildungsverordnung (BBV). Diesen kann man machen, wenn man fünf Jahre Berufserfahrung insgesamt hat, wovon mindestens drei Jahre Berufserfahrung im Bereich der Fachfrau Gesundheit EFZ bzw. des Fachmannes Gesundheit EFZ sein müssen. Um die Abschlussprüfung zu bestehen, empfehlen wir von der Fachstelle Berufsabschluss für Erwachsene mindestens zwei Jahre Vorbereitung an der Berufsfachschule – z.B. am ZAG, Winterthur, oder am Careum, Zürich. Daneben sind auch die überbetrieblichen Kurse (üK) eine wichtige Vorbereitung - die OdA Gesundheit des Kanton Zürich hat die wichtigsten üK für die Vorbereitung zusammengestellt. Für diesen Weg muss online ein Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung gestellt werden. Den Link zur Antragerstellung erhält man bei der Fachstelle Berufsabschluss für Erwachsene unter berufsabschluss.erwachsene@ajb.zh.ch.

Ein ganz anderer Weg ist das Validierungsverfahren, welches es seit 2007 im Kanton Zürich gibt. Es startet mit obligatorischen Informationsanlässen, an denen das genaue Vorgehen im Verfahren vorgestellt wird (Phase 1).

Zu Beginn der Phase 2 stellen die Teilnehmenden einen Zulassungsantrag, in dem sie die notwendige Berufserfahrung nachweisen: fünf Jahre Berufserfahrung insgesamt, wovon mindestens 3 Jahre im Bereich der Fachfrau, des Fachmannes Gesundheit EFZ sein müssen. Gleichzeitig kann mit dem Zulassungsantrag auch anrechenbare Vorbildung angegeben werden, d.h. es können berufliche und allgemeinbildende Handlungskompetenzen aus definierten Vorbildungen angerechnet werden. Sobald der Entscheid des Zulassungsantrages vorliegt, kann mit dem Nachweis der Handlungskompetenzen begonnen werden: entweder beschreiben, begründen und reflektieren die Teilnehmenden ihr konkretes Vorgehen in einem schriftlichen Erfahrungsbericht oder sie erzählen bzw. demonstrieren in einem mündlichen Erfahrungsbericht mit individuellen Hilfsmitteln ihre beruflichen Handlungskompetenzen vor zwei Prüfungsexperten oder es geht ein Expert*in an den Arbeitsplatz der Teilnehmenden und beobachtet sie in einem Praxisbesuch über einen definierten Zeitraum bei der Arbeit. Sobald die Zulassung vorliegt und alle Handlungskompetenzen beschrieben sind, kann das Dossier eingereicht werden.

In der Phase 3 wird das Dossier von zwei Expert*innen beurteilt. Ist die Allgemeinbildung auch Teil des Dossiers, dann sind es drei Expert*innen. Die Expert*innen laden zu einem Beurteilungsgespräch ein, in dem es darum geht offene Fragen zu klären und zu verifizieren. Das Gespräch hat eine Dauer von 45 Minuten, mit Allgemeinbildung 60 Minuten.

Durch die Prüfungskommission werden dann in der Phase 4 die Bestehensregeln überprüft und ein Lernleistungsausweis ausgestellt. Damit wissen die Teilnehmenden, welche beruflichen und allgemeinbildenden Handlungskompetenzen angerechnet werden und welche noch zusätzlich erworben werden müssen. Fehlende Handlungskompetenzen können in der ergänzenden Bildung im ZAG nachgeholt werden. Sind im Lernleistungsausweis alle Handlungskompetenzen erfüllt, wird direkt das EFZ aufgestellt (Phase 5).

Auf unserer Homepage www.zh.ch/berufsabschluss-erwachsene finden Sie Informationen zu den verschiedenen Wegen und Anmeldemöglichkeit zu Informationsveranstaltungen. Für Fragen stehen wir Ihnen unter berufsabschluss.erwachsene@ajb.zh.ch oder 043 259 97 40 zur Verfügung.

Bettina Wöhler, Leiterin Fachstelle Berufsabschluss für Erwachsene biz Oerlikon